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Ablauf und Kosten

Nach telefonischer Vereinbarung lernen wir uns in einem Erstgespräch kennen. Danach stehen noch weitere sogenannte probatorische Sitzungen und Sprechstunden zur Verfügung, nach denen wir gemeinsam entscheiden können, ob ein Antrag bei der Krankenversicherung gestellt werden soll.

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Die Therapiekosten werden von den gesetzlichen und den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. 

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